Parkplatz Buchholz
Auf den 1. Januar 2017 tritt die neue Parkierungsverordnung der Stadt Uster in Kraft. Damit werden alle öffentlichen Parkplätze in Uster, unter anderem auch im Buchholz, kostenpflichtig. Für Funktionäre und Trainer haben wir bereits Parkkarten beantragt. Alle anderen Personen haben die Möglichkeit, eine Dauerparkkarte für 200 Franken bei der Stadtpolizei zu beantragen.

Auf den 1. Januar 2017 tritt die neue Parkierungsverordnung der Stadt Uster in Kraft. Damit werden alle öffentlichen Parkplätze in Uster, unter anderem auch im Buchholz, kostenpflichtig. Für ehrenamtliche Funktionäre und Trainer erhalten Sportvereine unter dem Titel «Vereinsunterstützung» unentgeltliche Parkkarten. Diese haben wir bereits beantragt.
Alle anderen Personen haben die Möglichkeit, eine Dauerparkkarte für 200 Franken zu beantragen. Die Karte berechtigt zum Parkieren für ein Jahr. Sie kann ab Dienstag, 3. Januar 2017 persönlich am Schalter der Stadtpolizei (Stadthaus in Uster) beantragt werden.
Für die Parkplätze Buchholz, Schiessplatz, Reitplatz gilt die Gebührenpflicht an 7 Tagen pro Woche und zwar von 08.00 – 22.00 Uhr. Dabei gilt eine Gratisparkzeit von 30 Minuten. Die Parkgebühr beträgt 1.00 Franken pro Stunde, wobei jede angebrochene Stunde als ganze Einheit belastet wird.
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